Zulassungsdienst gesucht -
Zulassungsdienst für PKW Kunden gesucht
buchen Sie regional oder Bundesweit
Ihre Werbung als Zulassungsdienst. Sie erhalten von Maklern,
Autohäusern und natürlich über die Ihre direkte Werbung Ihre Aufträge für Ihren Zulassungsdienst.
Werbefläche
für
Ihr Autohaus in
|
Werbefläche
für
Ihren Zulassungsdienst in
|
Werbefläche
als
Versicherungsmakler in
|
Was
Sie von Ihrem Zulassungsdienst erwarten könnten?
Eine umfassende und kompetente Beratung, Abholen und Bringen aller
nötigen Dokumente, Erledigung der nötigen Telefonate, An-, Um-
und Abmelden Ihres Fahrzeugs Sie sparen Zeit und dadurch natürlich
Geld.
Vorbei sind die Wartezeiten in der Zulassungsstelle,
Terminschwierigkeiten oder der Ärger wegen fehlender Papiere: Ihr
Zulassungsdienst übernimmt in der Regel die Formalitäten für
Sie. Wenn Sie es wünschen, führt Ihr Zulassungsdienst sogar Ihr
Fahrzeug vor und besorgt alle nötigen Kennzeichen.
Wie das ganze funktioniert?
Sie füllen einfach ein Auftragsformular von Ihrem
Zulassungsdienst aus und Ihr Zulassungsdienst setzt sich umgehend
mit Ihnen in Verbindung. Oder rufen Sie einfach Ihren
Zulassungsdienst an. Ein kompetentes Service-Team hilft Ihnen
gerne weiter.....so könnte es immer sein..
NEU
: Online Zulassungsdiesnt Versicherungsservice mit EVB Nummer
-
Gültiger
Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller
Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller
Meldebestätigung
-
bei juristischen
Personen
Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung,
Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer,
Prokurist)
Vereine: Vereinsregisterauszug, Ausweis der
unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
GbR: Gesellschaftervertrag, Ausweis der
unterschriftsberechtigten Person lt. Vertrag
-
Vollmacht für
Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für
Ehegatten)
-
Bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile
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Alten
Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis Fahrzeugschein ( sind die
neuen Fahrzeugpapiere vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil
I. und Teil II: ) und ggf. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
(COC-Papier)
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Versicherungsbestätigung
(Doppelkarte) - die
eVB Nummer elektronische Versicherungsbestätigung eVB - kfz
-
TÜV- und AU -
Gutachten
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Altes Kennzeichen
( falls vorhanden )
-
Für die
Zulassung Ihres Fahrzeuges ist seit 01. Oktober 2005 eine
Einzugsermächtigung (ggf. auch Vollmacht) für die Abbuchung
der Kfz-Steuer für das Finanzamt erforderlich. Ansonsten wird
das Fahrzeug nicht zugelassen.
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